Generell lassen sich unter den Begriff des Grundstücksrechts alle Regelungen in Bezug auf Grundstücke fassen.
Insbesondere betreuen wir alle Bereiche vom Erwerb eines Grundstücks bis hin zu dessen Übertragung (z.B. Verkauf) oder auch dessen Zwangsversteigerung. Dazu gehören alle Formalien und Regelungen
des Verfahrensrechts in Bezug auf Grundstücke, wie beispielsweise die Grundbucheintragung oder -berichtigungen und weitere Fragen der Grundbuchordnung. Aber auch Fragen des Erbbaurechts oder grundstücksrelevanter Nutz-ungsrechte
werden betreut.