Das Private Baurecht beschäftigt sich mit allen Belangen hinsichtlich privater Bauvorhaben.
Die Schwerpunkte der rechtsanwaltlichen Tätigkeit liegt dabei in der rechtlichen Arbeit an Bauverträgen, Architektenverträgenund sonstigen Werk- und Dienstleistungsverträgen aber auch in der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
wegen mangelhafter Leistungen.
Relevant sind dabei insbesondere auch die Regelungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), die oftmals im Mittelpunkt privatbaurechtlicher Streitigkeiten stehen.